Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es freut uns, dass du dich für ein Angebot von OUTIVITY interessierst. Mit dem gegenseitigen Einverständnis entsteht zwischen dir und OUTIVITY (nachfolgend auch Veranstalter genannt) ein Vertrag. Wir bitten dich deshalb, die folgenden Allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig zu lesen.

1. Vertrag

Verträge können schriftlich, telefonisch, elektronisch oder persönlich mit dem Veranstalter vorgenommen werden. Du anerkennst durch deine Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen dir und dem Veranstalter. Der Veranstalter darf für die Durchführung des Events Unterverträge mit Partnern und Drittanbietern abschliessen.

2. Vertragsgegenstand

Der Veranstalter verpflichtet sich, bei dem von dir gewünschten Event die Leistungen zu erbringen, welche er gemäss den Beschreibungen in der Offerte anbietet. Sonderwünsche können gegen Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

3. Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme deines schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Einverständnisses beim Veranstalter kommt ein Vertrag zwischen dir und OUTIVITY zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für dich und OUTIVITY wirksam.

4. Preise

Die Preise für den Event sind aus dem vereinbarten Budget ersichtlich. Sie verstehen sich in Schweizer Franken. Preisänderungen sind vorbehalten, insbesondere bei Leistungen von Partnern und Drittanbietern.

5. Zahlungsbedingungen

Bis 60 Tage vor dem Anlass ist eine Anzahlung von 10%, mindestens aber Fr. 100.— pro Person zu leisten. Die Restzahlung ist bis 10 Tage nach der Schlussabrechnung zu leisten. Bei kurzfristigen Verträgen von weniger als 10 Tagen vor Beginn der Aktivität, ist der Gesamtbetrag bei der Vertragsunterzeichnung zu entrichten. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen den Veranstalter die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 6 beim Kunden eingefordert.

6. Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn muss mittels eingeschriebenem Brief unter Beilage bereits erhaltener Dokumente (Tickets, schriftliche Bestätigungen, Detailprogramme etc.) erfolgen. Erst bei Eintreffen dieser Unterlagen beim Veranstalter wird die Abmeldung gültig.

Bei jeder Annullation wird dem Kunden folgender Anteil der Kosten in Rechnung gestellt:

  • bis 30 Tage vor Aktivitätsbeginn. 25%
  • 29 – 15 Tage vor Aktivitätsbeginn 50%
  • 14 – 0 Tage vor Aktivitätsbeginn 100%
  • Am Tag des Aktivitätsbeginns 100%

Wenn der Anlass nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde verspätet oder gar nicht erscheint, bezahlt er 100% des vereinbarten Preises. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder späteres Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Beginnt der Anlass später oder endet er früher, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Bei Änderung des Datums der Aktivität durch den Kunden bis 30 Tage vor deren Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.— pro Person erhoben. Erfolgt die Umbuchung der Aktivität später als 30 Tage vor dem ursprünglichen Termin, treten die Bestimmungen der Annullationskosten in Kraft.

7. Stellen einer Ersatzgruppe

Falls du den Anlass nicht besuchen kannst, akzeptiert OUTIVITY eine Ersatzgruppe, welche die Aktivität unter den gleichen Bedingungen von Ihnen übernimmt. Die Ersatzgruppe muss frühzeitig mitgeteilt werden, und es dürfen der Teilnahme keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Du haftest in jedem Fall persönlich für die Bezahlung des Arrangements inklusive Gebühren.

8. Annullation oder Auftragsänderung durch den Veranstalter vor Anlassbeginn

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der offerierte Mindestpreis anwendbar. Ansonsten kann der Veranstalter den Anlass kurzfristig annullieren. In diesem Falle werden dem Kunden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet.

Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Annullationskosten gemäss Ziffer 6 in Kraft.
Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich aber eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten.

9. Programmänderung oder Abbruch des Anlasses nach Vertragsabschluss

Der Veranstalter behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

10. Abbruch des Anlasses durch den Kunden

Bricht ein Kunde den Anlass vorzeitig ab oder verlässt er ihn verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.

11. Teilnahmebedingungen

Eine gute Gesundheit ist bei allen Anlässen Voraussetzung. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einem Anlass unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nur auf eigenes Risiko erlaubt.

Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters, der Führer und Hilfspersonen strikte zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Weisungen nicht, behält sich der Veranstalter vor, ihn vom Anlass auszuschliessen. Bei Ausschluss gelten die Annullationsbestimmungen.

12. Versicherung

Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle) abgeschlossen haben. Eine Annullationsversicherung ist empfehlenswert. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten, können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

13. Beanstandungen

Beanstandungen oder allfällig erlittene Schäden sind dem Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekannt zu geben und müssen von diesem bestätigt werden. Die Aktivitätsleitung ist jedoch nicht befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Er wird aber bemüht sein, im Rahmen des Programms und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiters sowie allfällige Beweismittel sind diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder bei unterlassener oder zu später Beanstandung während des Anlasses verfallen sämtliche Ansprüche.

14. Haftung

Der Veranstalter haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung des Anlasses, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten.
Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen.

Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte.
Der Veranstalter haftet in jedem Fall nur bis zur Höhe des bezahlten Preises und nur für den unmittelbaren Schaden.

Bei Pauschalreisen ist die Haftung des Veranstalters für Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.
Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind.

Für Handlungen des Aktivitätsleiters haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt.
Der Veranstalter übernimmt für seine Kunden die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Aktivitätsveranstalter.

Aus dieser Vermittlertätigkeit kann keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätungen, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen.

Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen.
Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

15. Anwendbares Recht

Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Veranstalter unterstehen dem schweizerischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen oder Haftungsvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung.

16. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist St. Gallen.